1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Eventagentur Himbeere – Inhaber: Mario Herbert Stoiber (in Folge kurz „Himbeere“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge mit „AGB“ abgekürzt). Der Auftraggeber erkennt durch die Unterfertigung des Angebots bzw. des Auftrages die Gültigkeit der AGB für das zugrundeliegende Geschäft an. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Himbeere ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Himbeere gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
Die Angebote von Himbeere sind freibleibend. Aufträge, basierend auf ein schriftlich gelegtes Angebot von Himbeere, werden durch die schriftlich unterzeichnete Bestellung oder durch eine Anzahlung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer rechtswirksam. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Himbeere als angenommen, sofern Himbeere nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

Bei der Organisation von Events organisiert und koordiniert Himbeere für den Auftraggeber eine Veranstaltung. Veranstalter im rechtlichen Sinn einer Veranstaltung ist der Auftraggeber. Dieser tritt gegenüber Dritten (zB. beauftragte Unternehmen) als Auftraggeber auf. Sämtliche daraus resultierende Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber selbst zu. Der Leistungsumfang orientiert sich am Angebot. Himbeere akquiriert und vermittelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers Leistungen Dritter (Fremdleistungen) und führt die Projektabwicklung, -organisation und -koordination im Umfang des erteilten Auftrages durch. Dies betrifft etwa den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.

3. Leistung und Honorare
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Himbeere für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Verrechnung erfolgt nach Absprache entweder nach tatsächlichem Stundenaufwand mit vereinbartem Stundensatz oder nach im Auftrag festgelegten Pauschalen. Bei Pauschalen wird eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen ausgeschlossen. Himbeere ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Alle Leistungen von Himbeere, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Himbeere. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (zB. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von Himbeere sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Himbeere schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Himbeere den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Für alle Arbeiten von Himbeere, die aus Verschulden des Auftraggebers nicht zur Ausführung gelangen, gebührt Himbeere eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind unverzüglich an Himbeere zu retournieren bzw. bleiben in deren Eigentum.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden marktüblichen Konditionen.

4. Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt
Himbeere ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls ihr nach Vertragsabschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, durch welche die Ansprüche und Forderungen seitens Himbeere nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen. Die bis zu diesem Zeitpunkt des Rücktrittes von Himbeere entstandenen (Vermögens-)Schäden (z.B. durch Ausschlagung anderer Aufträge) sind Himbeere binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe bzw. Rechnungslegung zu ersetzen.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Himbeere dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – auf Grund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu.

Eine Vertragsstornierung ist Himbeere schriftlich bekannt zu geben. Das Versanddatum gilt als Basis für folgende Stornobedingungen:

  • Ab Buchung bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.
  • Storno bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.
  • Storno bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.
  • Storno vom 3. Tag bis Veranstaltung / No Event: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises, Honorars, Rechnungsbetrages.

Obig angeführte Stornobedingungen gelten auch für die Business-Produkte der Submarke „Wiener Rätselrallye“.

5. Angebote / Präsentation
Für die Teilnahme an Angebotslegungen/Präsentationen steht Himbeere ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Himbeere nach der Angebotslegung/Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Himbeere, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Himbeere; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Himbeere zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Himbeere gestalteten Lösungen (Werbemittel, Veranstaltungen) verwertet, so ist Himbeere berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Angebots-/Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Himbeere nicht zulässig. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

6. Eigentumsrecht
Alle Leistungen von Himbeere einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Fotos, Konzepte, Entwürfe, konkrete PR-Maßnahmen, Veranstaltungsabläufe etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Himbeere und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Himbeere darf der Kunde die Leistungen von Himbeere nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Für alle Produkte gilt, dass sämtliche Inhalte, Dokumente, Fotos, etc. sowohl in Daten- als auch in Printform Eigentum der Wiener Rätselrallye sind und bleiben. Sämtliche spielrelevanten Unterlagen und Geräte werden für den Spielzweck zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben und am Ende wieder eingesammelt. Das Kopieren, Abfotografieren und/oder Veröffentlichen/Weiterleiten der Unterlagen und Inhalte stellt eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses dar und wird bei Aufdeckung rechtlich geahndet. Wer Geschäftsgeheimnisse rechtswidrig erwirbt, nutzt oder offenlegt, kann auf Unterlassung, Beseitigung und bei Verschulden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Änderungen von Leistungen der Agentur Himbeere durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Himbeere und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur Himbeere, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Himbeere erforderlich. Dafür steht Himbeere und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 Prozent des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung von Himbeere notwendig.

Dafür stehen Himbeere im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 Prozent zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

7. Kennzeichnung
Himbeere ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Maßnahmen (Werbung, Veranstaltungen, etc.) auf Himbeere und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur Himbeere (insbesondere alle Vorentwürfe, Veranstaltungskonzepte,…) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistung überprüfen lassen. Himbeere veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

9. Termine
Himbeere bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Himbeere eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Himbeere. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Himbeere. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Himbeere – entbinden Himbeere jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. Zahlung
Rechnungen von Himbeere sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug fällig. Alle Zahlungen haben auf das folgende Konto zu erfolgen und zwar spesenfrei und ohne Abzug.

Bank: Volksbank Oberösterreich
Kontoinhaber: Mario Stoiber – Himbeere / Wiener Rätselrallye
IBAN: AT83 4480 0304 5861 0000
SWIFT/BIC: VBWEAT2WXXX

Falls nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrages ist 5 Wochen vor der Veranstaltung/Leistungserbringung fällig. Es wird mit der Buchungsbestätigung eine Gesamtrechnung übermittelt oder eine separate Anzahlungsrechnung geschickt.

Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch Himbeere unmittelbar nach der Veranstaltung/Leistungserbringung netto Kassa ohne jeden Abzug zu überweisen oder direkt in bar zu begleichen.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Himbeere dazu berechtigt, ab dem Tag des Verzuges Verzugszinsen zu berechnen. Bei Endverbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz, derzeit 4 % p.a., für Geschäft bei denen der Vertragspartner ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt aufgrund des Zahlungsverzugsgesetzes der gesetzliche Verzugszinssatz von derzeit 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber Himbeere in diesem Fall verpflichtet, sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Himbeere. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Sollte 15 Tage nach Verstreichen des Zahlungsziels kein Zahlungseingang verbucht sein, behalten wir uns vor, unser professionelles Forderungsmanagement mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.

Die angebotenen und vermittelten Fremdleistungen und Kosten Dritter werden bis zu einer Höhe von € 15.000,–/netto direkt von Himbeere mit den Fremdfirmen (Lieferanten) abgewickelt und abgerechnet. In Einzelfällen (z.B. Hotels, Flüge) kann durch schriftliche Festlegung im Auftrag direkt zwischen dem Auftraggeber und den Fremdfirmen abgewickelt und abgerechnet werden.

Auf Wunsch von Himbeere stellt der Auftraggeber, innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes, unabhängig vom vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar ein Budget – zur Tilgung anfallender Fremdleistungen – laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

Für sämtliche Rätselrallyes, Tablet Rallyes und Domino-Rallyes gilt: Abgerechnet wird anhand der Teilnehmerliste (Garantiezahl), welche bis 3 Tage vor dem Event per E-Mail bei office@himbeere.at einlangt. Sollten mehr Teilnehmer als vorgesehen die Rallye bestreiten, so wird nach den tatsächlich spielenden Personen verrechnet.

Wiederverkäufern wird grundsätzlich ein Wiederverkäuferrabatt (Kommission) in der Höhe von 10 % auf sämtliche Listenpreise gewährt. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel „14 Tage netto“. Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und das Zahlungsziel mehr als 15 Tage überschritten werden, erlischt der Wiederverkäuferrabatt (Kommission) und es wird der Listenpreis (Endverbraucherpreis) in Rechnung gestellt. Auf Buchungen über den Ticketshop kann allerdings keine Kommission gewährt werden.

11. Rügepflicht des Auftraggebers
Der Kunde hat allfällige Reklamationen bzw. Mängelrügen innerhalb von drei Tagen nach Erkennen bzw. nach Leistung durch Himbeere schriftlich geltend zu machen und zu begründen (gesetzl. Rügepflicht). Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

12. Haftungsausschluss
Die Agentur Himbeere wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von Himbeere vorgeschlagenen Aktivitäten und Maßnahmen ist der Kunde verantwortlich. Er wird eine vorgeschlagene Aktivität oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der (wettbewerbs)rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat. Für Ansprüche, die gegen den Kunden erhoben werden haftet dieser selbst; insbesondere haftet Himbeere nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Himbeere beruhen. Für die der Agentur Himbeere zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

Die Haftung von Himbeere und deren Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen gilt ausdrücklich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Himbeere haftet weiter nicht für ganze oder teilweise Ausfälle bzw. Störungen von Leistungen, egal aus welchem Grund, die als Fremdleistungen vermittelt werden.
Bei Veranstaltungen hat der Kunde den notwendigen Versicherungsschutz auf seine Kosten abzuschließen. Durch Himbeere wird der Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.

Die empfohlene Fortbewegungsart für alle Rätselrallyes ist „zu Fuß gehen“, bzw. für TeilnehmerInnen mit Behinderung entsprechende unterstützende Fortbewegungsmittel (Rollstuhl, Rollator, selbstfahrender Rollstuhl, etc.). Von der Nutzung von ausgeliehenen und oder nicht für die Fortbewegung unbedingt notwendigen Behelfen (zB: Citybikes, E-Scooter, E-Roller, Segways und derartige Fortbewegungsmittel), rät Himbeere ausdrücklich ab. Himbeere schließt jegliche Haftung für Schäden, Verletzungen und Unfälle, die durch die Nutzung dieser und anderer Fortbewegungsmittel entstanden sind, aus.

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden (z.B. Mietsachschäden wie Zigarettenloch), haftet dieser selbst. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden am Veranstaltungsort (Veranstaltungsraum, auf Booten, bei Rallye-Stationen, etc.). Himbeere übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.

13. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Problemen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen umgehend der Himbeere mitzuteilen.

14. Urheberrecht
Sämtliche Unterlagen der Himbeere unterliegen nicht nur dem Geschäftsgeheimnis sondern auch dem Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung sind verboten und werden geahndet. Gleiches gilt für Dokumente, die auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Auch im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung können Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz eingeklagt werden.

15. Tablet Games
Sollte die Durchführung von Tablet Games durch technische Störungen (Mobilfunkanbieter, Hardware bzw. Software-Provider, etc.), die nicht im Einflussbereich der Himbeere liegen, behindert oder unmöglich werden, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten oder Schadenersatz.

16. Datenschutz
Der Kunde nimmt die Datenschutzerklärung von Himbeere zur Kenntnis, akzeptiert diese, wird sie an die beteiligten Personen (Teilnehmer einer Veranstaltung) übermitteln bzw. weiterleiten und dafür Sorge tragen, dass die Datenschutzerklärung von diesen ebenfalls akzeptiert wird.

17. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Himbeere ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Firmenkunden gilt: Erfüllungsort ist der Sitz von Himbeere. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Himbeere und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Himbeere örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Himbeere ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Für Privatverbraucher im Inland gilt: Für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Himbeere und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des Gerichtes, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.